Die Kieferorthopädie gehört zur Zahnmedizin. Sie beinhaltet die Zahn- und Kieferfehlstellungen, die durch eine gezielte Behandlung behoben werden können. Eine kieferorthopädische Behandlung kann aus ästhetischen sowie medizinischen Gründen notwendig sein.
Zu Beginn der Behandlung ist eine ausführliche Diagnose und Befunderhebung notwendig, um eine zielgerechte, individuelle Therapie zu planen. Es werden Röntgenaufnahmen erstellt um die Lage der Zähne im Kiefer sowie die Stellung der Kiefer zueinander und zum Schädel zu analysieren. Ebenso sind Kiefermodelle anzufertigen, um die Platzverhältnisse und Zahn- und Kieferstellungen zu analysieren.
Die erste kieferorthopädische Untersuchung soll im Alter von 3 – 5 Jahre erfolgen. Denn schon in diesem Alter lassen sich extreme Kieferabweichungen erkennen und auch gut behandeln. Die weitere kieferorthopädische Untersuchung soll während der 1. Wechselgebissphase (6-8 Jahre) durchgeführt werden, um mögliche Fehlabweichungen der Kiefer früh behandeln zu können. Zahnfehlstellungen sind grundsätzlich nach Durchbruch der bleibenden Zähne, d.h. in der Regel im Alter von 10 bis 12 Jahren behandlungsbedürftig.
Nein, gibt es nicht. Die Zähne lassen sich lebenslang bewegen. Kieferorthopädische Behandlungen gibt es sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene.
Grundsätzlich hängt dies von der jeweiligen Ausgangssituation der Behandlung ab. Die Behandlung kann zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren dauern, dies sollte jedoch mit dem Kieferorthopäden besprochen werden. In der Regel gibt es eine aktive und eine passive Behandlungsphase. Die aktive Phase kann bis zu 2,5 Jahre dauern. In dieser Zeit werden die Zähne aktiv in die richtige Position gebracht und ca. 4- wöchentlich kontrolliert. Die passive Phase besteht darin die Zähne und Kieferstellung zu stabilisieren. Die Kontrolle erfolgt in einem längeren Zeitabstand.
Liegt eine Allergie vor, kann der Kieferorthopäde anhand des Allergiepasses die Entscheidung treffen welche Materialien für die Behandlung verwendet werden sollen.
Mit Brackets kann generell alles gegessen werden. Allerdings können Kaugummi und zähe Bonbons leicht in den Brackets hängen bleiben und die Zahnspange beschädigen. Man sollte auch mit harten Lebensmitteln wie z. B. Äpfel vorsichtig sein.
Es gibt zahnfarbene Brackets und Lingualbrackets, die von hinten an die Zähne geklebt werden und daher nicht sichtbar sind. Außerdem gibt es die unsichtbaren Schienen (Invisalign).
Grundsätzlich schadet die feste Spange den Zähnen nicht, es sei denn man putzt seine Zähne schlecht. Die heutigen festen Zahnspangen sind grazil gestaltet. Eine optimale Mundhygiene ist durch Einsatz von vielen möglichen Hilfsmitteln, die speziell für Spangenträger konzipiert sind, viel einfacher geworden. Außerdem bietet die Versiegelung des Bracketumfeldes den besten Schutz gegen Entkalkungen, die nur dann auftreten, wenn die Mundhygiene nicht ausreichend ist.
Die Spange muss beim Essen entfernt und in die Spangendose gelegt werden, damit sich keine Drähte verbiegen oder sie sogar versehentlich weggeworfen wird. Sollte die Spange längere Zeit nicht getragen werden, legt man sie in klares Wasser.
Tägliche Reinigung mit einer harten Zahnbürste und Zahnpasta oder flüssiger Seife ist notwendig. Die Spangen dürfen nicht ausgekocht werden.
Die Bewegung der Zähne braucht aufgrund der physiologischen Umbauvorgänge eine gewisse Zeit. Die Auswahl der geeigneten Behandlungsmethoden entscheidet jedoch maßgeblich über die Dauer der Behandlung.
Das Gesichtsprofil lässt sich im jugendlichen Alter gut beeinflussen. Auch bei Erwachsenen kann die Stellungsänderung der Frontzähne zur Harmonisierung des Gesichtsprofils beitragen.
Der Bionator ist eine herausnehmbare Spange, die die körpereigene Kräfte von der Zungen- und Gesichtsmuskulatur auf den Kiefer und die Zähne überträgt. Das Einsatzgebiet dieses Gerätes ist bei bestimmten Abweichungen der Bisslage wie z. B. Überbiss, Unterbiss oder Tiefbiss eingeschränkt. Die Bewegung einzelner Zähne kann mit dem Bionator nur begrenzt durchgeführt werden, da der Bionator keine aktiven Elemente besitzt.
Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:
1- die prothetische Versorgung mittels einer Brücke
2- chirurgisch-prothetische Lösungen mit einem Implantat und einer Krone
3- kieferorthopädischer Lückenschluss mit einer festen Spange
Welche Methode für Sie geeignet ist, kann bei einer Beratung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden festgestellt werden. Es gibt aber auch Situationen, in der eine kieferorthopädische Vorbehandlung zur Platzschaffung oder Aufrichtung der gekippten Zähne vor einer prothetischen oder implantologischen Versorgung unbedingt notwendig ist.
Die Höhe der Behandlungskosten ist sehr unterschiedlich. Es fließen verschiedene Faktoren mit ein z.B. Schwierigkeitsgrad, Material und Methoden. Die Kosten liegen zwischen 1.000 und 5.000 Euro und mehr.
Privatversicherte: Die privaten Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif bis zu 100 % der gesamten Kosten. Bitte lesen Sie hierzu sorgfältig Ihren Versicherungsvertrag durch um festzustellen, ob Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen.
Beihilfe: Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten der Behandlung, allerdings beschränken sie sich auf eine durchschnittliche Behandlung, um Kosten zu sparen.
Gesetzlichversicherte: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten erst dann, wenn die Zahn- und Kieferabweichungen bestimmte Schweregrade erreicht haben. Diese Schweregrade, sog. KIG-Einstufungen, werden beim Beratungsgespräch festgestellt. Die Abweichungen, die bei KIG 1 oder 2 liegen sind zwar behandlungsbedürftig, aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanzierbar.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei den Krankenkassen oder anderen privaten Versicherungen über die Möglichkeiten und Vorteile der privaten Zahnzusatzversicherung zu informieren.